Es reicht oft schon, wenn ein Online Shop vergisst, im Impressum seine Umsatzsteueridentifikationsnummer aufzuführen. Oder wenn er in seinen AGB einen Wortlaut nutzt, der einem Konkurrenten nicht gefällt. Oder wenn er ein Bild veröffentlicht, das er über Google gefunden hat, dessen Urheber er aber nicht ist. So schnell kann es zu einer Abmahnung kommen, mit der teilweise hohe Gebühren verbunden sind. Die Situationen, in denen ein Unternehmen abgemahnt wird, sind oft absurd. Ein weiteres Beispiel: Ein Anwalt mahnt einen anderen ab, weil dessen Impressum ungenügend sei, und dieser schlägt zurück, weil er natürlich auch irgendwo – auf der Website, auf dem Briefkopf oder in einer Broschüre – einen Grund für eine Abmahnung findet.
Gesetzgebung und Rechtsprechung enthalten in Deutschland und im gesamten EU-Raum Fallstricke, die zu absurden Situationen führen können – gerade hinsichtlich des Abmahnrechts. Warum dieses Recht existiert und welche Möglichkeiten Sie als Unternehmerin oder Unternehmer haben, um sich vor Abmahnungen zu schützen, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Die deutsche Abmahnindustrie
Der Grundgedanke der Abmahnung liegt darin, die Gerichte vor einer Flut an unnötigen Bagatell-Verfahren zu schützen. Die Beteiligten sollen sich bei kleineren strafrechtlichen Verletzungen außergerichtlich einigen. Eine Abmahnung dient dabei dazu, zur Unterlassung eines bestimmten Vergehens aufzufordern. Der Abgemahnte zahlt dann im schlechtesten Fall eine hohe Entschädigung.
Aus dieser Idee hat sich in den letzten Jahren eine regelrechte “Abmahnindustrie” herausgebildet: Sogenannte Abmahnanwälte sehen die Chance, mit Abmahnungen kleinerer und mittlerer Unternehmen Geld verdienen zu können. Dabei wird jede noch so kleine Verletzung gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht abgemahnt – und sei die Situation noch so absurd.
Das führt dazu, dass gerade junge Unternehmen mit noch wenig Erfahrung Angst haben, einmal aufgrund eines Fehlers, der unwissentlich begangen wurde und vielleicht eine Bagatelle darstellt, eine Abmahnung oder gar eine Klage zu erhalten. Gerade Online Shops bekommen die teils aggressiv geführte Abmahnwelle zu spüren. Ihr Risiko ist beträchtlich: Neben einem Imageschaden kann eine Abmahnung nämlich auch große finanzielle Probleme nach sich ziehen – und im schlimmsten Fall bis zur Insolvenz führen.
Schützt der Firmensitz in den USA vor Abmahnungen?
Welche Möglichkeiten haben Sie denn nun als deutsches Unternehmen, um sich auf legalem Weg gegen solche Abmahnungen abzusichern? Eine Option: Ein Anwalt mit Erfahrung in dem Bereich überprüft Ihre Website und sämtliche Dokumente auf etwaige juristische Fehler. Ob ein Konkurrent oder ein Abmahnanwalt dann tatsächlich keine kleinsten Verfehlungen mehr finden, sei dahingestellt.
Eine ebenfalls relativ einfache Alternative wäre, dass Sie statt einer deutschen Adresse im Impressum eine amerikanische Adresse angeben. Die dritte und weitreichendste Möglichkeit: Sie verlegen Ihren Standort auch physisch in die USA. Das heisst, Sie beteiligen sich an einem bereits bestehenden US-Unternehmen oder gründen selbst eine US Corporation nach amerikanischem Recht. Gerichtsstand für Ihre Corporation wäre dann natürlich der Firmensitz in den Vereinigten Staaten – was an sich schon abschreckenden Charakter für Abmahnanwälte hat. Die Durchsetzung von Forderungen im Ausland ist nämlich mit hohen Kosten verbunden.
Vorteilhafte US-Gesetze
Auch in den USA müssen sich Unternehmen an das Wettbewerbsrecht halten. Doch es gibt deutlich weniger Fallstricke als in Deutschland, denn die USA ist äußerst unternehmerfreundlich. Der Gründergeist ist im Land stark ausgeprägt. Gerade Start-ups erhalten viel Unterstützung, damit sie sich auf dem Markt durchsetzen können. So sollen sie unter anderem vor einer Flut an ungerechtfertigten Abmahnungen geschützt werden. Natürlich dürfen Unternehmen auch in den USA nicht gegen die geltenden Gesetze verstoßen. Der Verstoß gegen Bagatellen wird hier jedoch anders geregelt.
Die USA bietet für Unternehmen zahlreiche wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten. Doch ob sich für Sie die Gründung oder der Erwerb einer Corporation in den USA lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sind Sie weiterhin auf dem deutschen Markt aktiv? Dann unterliegen Ihre Aktivitäten auch weiterhin deutschem Recht und Sie können sich bei Streitigkeiten nicht auf die Gerichtsbarkeit in den USA berufen. In anderen Situationen, in denen es um sogenannte “Abmahnfallen” geht, sind Sie aber auch in diesem Fall geschützt – Sie unterstehen beispielsweise nicht der deutschen Impressumspflicht.
Geschützt dank US Corporation
Es ist klar: Auch mit einer US Corporation müssen Sie die existierenden Wettbewerbs- und Verbraucherrechte einhalten. Und bei klaren Verstößen gegen das Rechtssystem müssen Sie eventuell auch mit einer Abmahnung rechnen. Gegen unrechtmäßige oder übertriebene Abmahnungen und Klagen durch Konkurrenten oder Abmahnanwälte hilft Ihnen Ihre US Corporation jedoch. Einerseits schützt Sie die Gesetzeslage in den USA, andererseits ist es für deutsche Anwälte bedeutend aufwendiger und riskanter, eine Abmahnung an ein Unternehmen in Betracht zu ziehen, das seinen Sitz im außereuropäischen Ausland hat.
Interessiert Sie die Standortverlagerung in die USA? Möchten Sie sich an einem US-Unternehmen beteiligen oder haben Sie Fragen zur Gründung Ihrer eigenen Corporation? Kontaktieren Sie uns! Wir von US Corporation & Trust Services beraten Sie gern und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg auf dem gründerfreundlichen amerikanischen Markt.