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Home Wie finde ich den besten Bundesstaat für den Betrieb einer Corporation in den USA?

Sicher fragen Sie sich: Welches ist der beste Bundesstaat für den Betrieb einer Corporation? Viele US-Bundesstaaten bieten im Vergleich zu Europa überhaupt keine Vorteile für die Führung eines Unternehmens. Michigan zum Beispiel ist nicht besonders unternehmensfördernd. Es spielt also – anders als in Deutschland oder anderen europäischen Ländern – eine entscheidende Rolle, in welchem Bundesstaat Sie Ihre Corporation gründen.

Umsichtige Wahl des Unternehmensstandorts

So gibt es auch Staaten, die günstige Steuergesetze bieten, jedoch andere Nachteile haben. Zum Beispiel können Sie im steuerlich vorteilhaften Alaska als Ausländer nicht anonym eine Firma gründen. Sie sehen: Vor- und Nachteile der einzelnen Bundesstaaten müssen gut abgewogen werden.

Als Unternehmer oder Unternehmerin aus dem Ausland haben Sie in den USA den Vorteil, dass Sie entscheiden können, welches der beste Bundesstaat für die Gründung einer Corporation ist und diesen entsprechend auswählen können. Damit Sie rechtlich und steuerlich gut abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen für die Gründung Ihrer Corporation nur Bundesstaaten, die folgende Bedingungen erfüllen.

  • Gründung durch Einzelperson möglich

Genau wie eine AG in Deutschland muss eine Corporation in den meisten US-Bundesstaaten auch von mehreren Personen gegründet werden. Meist ist vorgeschrieben, dass drei Direktoren und drei Funktionsträger (President, Vice-President und Treasurer) eingetragen werden müssen. Nachdem die drei Direktoren gleichzeitig auch President, Vice-President und Treasurer sein dürfen, müssen prinzipiell drei Personen in der Corporation tätig sein. Damit sind Sie als Einzelperson im Nachteil. Damit Sie Ihre Corporation als alleiniger Aktionär auch alleine führen können, muss der Bundesstaat Ihnen erlauben, alle Funktionen selbst auszufüllen.

  • Gewährleistung der Anonymität

Für viele Unternehmer ist die Anonymität des Eigentümers einer Corporation die wichtigste Voraussetzung für den Unternehmenssitz. Nicht in allen US-Staaten wird diese Anonymität jedoch gewahrt. So werden in Alaska alle Ausländer, die mehr als 25% der Anteile einer Corporation besitzen, erfasst und im Handelsregister eingetragen. Wir empfehlen Ihnen für Ihre Corporation nur Bundesstaaten, in denen die Aktieninhaber anonym bleiben können. Ein Pen Name darf zu diesem Zweck übrigens in keinem Staat benutzt werden.

  • Keine Nachweispflicht von Stammkapital

Einige Bundesstaaten verlangen bei der Gründung einer Corporation, dass wie in Europa ein bestimmtes Stammkapital eingezahlt werden muss, um die Gründung abzuschließen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen zur Gründung nur die Staaten, in denen weder eine Pflicht zur Einzahlung noch zum Nachweis von Stammkapital besteht. Damit können Sie mit dem Tagesgeschäft Ihrer Corporation beginnen, sobald Sie Ihre Gebühren eingezahlt haben.

  • Keine Durchgriffshaftung auf Aktionäre und Direktoren

Damit Sie Ihre Corporation ohne persönliches Risiko und ohne persönliche Haftung führen können, ist es wichtig, dass in dem Bundesstaat, den Sie als Unternehmenssitz wählen, die Durchgriffshaftung für Aktionäre und Direktoren der Corporation ausgeschlossen ist. Die dafür notwendigen Dokumente arbeiten unsere Anwälte gern für Sie aus.

  • Keine Zweckbindung und keine internationale Beschränkung

Sie als Geschäftsführer Ihrer Corporation sollten imstande sein, auf der ganzen Welt Niederlassungen zu gründen, Bankkonten zu eröffnen und im Namen der Corporation geschäftstätig zu sein, ohne dabei an einen bestimmten Zweck gebunden zu sein. In den von uns empfohlenen Staaten ist dies möglich.

  • Keine Pflicht zur Bilanzveröffentlichung

Es gibt auch in den USA Bundesstaaten, welche die Veröffentlichung der Jahresbilanzen vorschreiben. Dies stellt für Corporations eine große Belastung dar. Deshalb bieten wir Ihnen nur Corporations nur Staaten, in denen weder die Bilanzveröffentlichung noch die formelle Buchführung notwendig sind.

  • Keine Anwesenheitspflicht bei der Gründung bzw. Übernahme

Für ausländische Existenzgründer oder -gründerinnen kann es kompliziert sein, bei der Gründung oder Verwaltung der Corporation persönlich vor Ort anwesend zu sein. In den von uns empfohlenen Staaten können Sie Ihre Corporation von Ihrem Standort aus führen. Einzelheiten klären wir gemeinsam mit Ihnen per Telefon, E-Mail oder Post.

  • Tiefere Steuern für Ihre Corporation

Die steuerlichen Regelungen sehen in jedem Bundesstaat anders aus. Wir achten bei der Wahl des Unternehmensstandorts darauf, dass keine Körperschaftsteuer auf Bundesstaats- und Gemeindeebene anfällt. Ein guter Standort in dieser Hinsicht wäre etwa Wyoming.

Welche Standorte sich außerdem für Ihre US Corporation eignen, haben wir in einer genauen Auflistung noch einmal für Sie zusammengefasst.

Unser Team aktualisiert diese Kriterien ständig und passt sie an allfällige Änderungen an. In einem persönlichen Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen gerne, welche Bundesstaaten zu Ihnen und Ihrer Corporation passen.

 

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