Haben Sie eine innovative Idee und brauchen Kapital, um Ihr Start-up zu gründen? Oder führen Sie bereits ein erfolgreiches Unternehmen, das aber immer stärker unter der deutschen Steuerlast leidet? Eine mögliche Lösung für beide Fälle: Gründen oder erstehen Sie eine US Corporation. Mit einer Aktiengesellschaft in den USA sparen Sie nicht nur Steuern, sondern bewegen sich auch auf dem gründerfreundlichen amerikanischen Venture-Capital-Markt.
Doch was genau ist eine Corporation? Und hat die Aktiengesellschaft Vorteile? Auf den ersten Blick scheint die US Corporation einer herkömmlichen deutschen AG als Rechtsform in vielen Punkten ähnlich zu sein. Beides sind Aktiengesellschaften, mit beiden Gesellschaften können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer an der Börse aktiv werden. Auf den zweiten Blick hingegen lassen sich wesentliche Unterschiede bei beiden Gesellschaftsformen feststellen, zum Beispiel im Hinblick auf das Eigenkapital oder die Zweckgebundenheit. Worin genau sich die beiden Rechtsformen unterscheiden und welche Punkte für eine US Corporation als Rechtsform sprechen, erfahren Sie im Folgenden.
Grundkapital
Die Gründung einer US Corporation ist schnell – in der Regel innerhalb von wenigen Tagen – und relativ unbürokratisch möglich. Die Kapitalaufbringung kann dabei im Vergleich zu einer deutschen AG sehr flexibel gestaltet werden: Sie bestimmen als Unternehmer gemäß Gesellschaftsrecht selber, wie viel Eigenkapital sie einbringen. Ein Mindestbetrag bzw. der Nachweis eines Grundkapitals ist bei der Gründung einer Corporation nicht nötig – zumindest nicht in den Bundesstaaten, in denen wir für Sie tätig sind.
Die Gründung einer AG in Deutschland ist hingegen nur mit genügend Eigenkapital möglich. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals – also die Einlagen, die bei der Gründung einer AG geleistet werden müssen – beträgt 50.000 Euro. Davon müssen 12.500 Euro sofort eingezahlt werden. Deshalb ist die Anzahl Personen, die sich die Gründung einer AG überhaupt leisten können, eingeschränkt. Eine C-Corporation können Sie hingegen theoretisch mit einem Dollar Kapital gründen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine bereits bestehende Corporation mit eingetragenem Grundkapital zu erstehen, ohne dabei nachweisen zu müssen, dass Sie wirklich über dieses Kapital verfügen.
Kapitalisierung
Auch wenn die Gründung ohne Kapitalnachweis möglich ist, sollte Ihnen trotzdem klar sein: Ganz ohne Eigenkapital lässt sich auch eine Corporation nicht gründen oder führen. Sie haben aber etwas mehr Zeit, um dieses aufzubauen. Die Kapitalisierung, also die Beschaffung von Kapital, ist ähnlich wie bei einer AG in Deutschland und kann über Fremd- oder Eigenkapital erfolgen. Neben klassischen Möglichkeiten wie Bankdarlehen und Aktienverkauf ist besonders in den Vereinigten Staaten die Kapitalaufbringung via Venture Capital eine gute Alternative. Amerikanische Venture Capitalists sind im Allgemeinen etwas risikofreudiger als deutsche Investoren. Und mit dem Kauf oder der Gründung einer US Corporation steht Ihnen der gesamte amerikanische Kapitalmarkt zur Verfügung.
Zweckgebundenheit
Ein weiterer zentraler Unterschied zwischen den beiden Aktiengesellschaften, der deutschen AG und der US Corporation, der für viele Unternehmer von Bedeutung ist: Bei einer deutschen AG müssen Sie den Zweck Ihres Unternehmens schon vor der Gründung festlegen. Dieser Zweck wird in der Satzung determiniert. Kaufen oder gründen Sie hingegen eine Corporation in einem der Bundesstaaten, die wir Ihnen vorschlagen, ist diese zweckungebunden. Das bedeutet: Sie können auch nach der Gründung oder dem Kauf einer Corporation die Tätigkeit bzw. den Zweck der Gesellschaft ändern, ohne dass dafür die Satzung angepasst werden müsste.
Besetzung der Organe
Möchten Sie Ihre Aktiengesellschaft allein gründen und führen, dann bietet Ihnen die US Corporation den entscheidenden Vorteil. Die Gründung einer Corporation ist auch als Einzelperson möglich – unter Umständen sogar anonym. Eine Corporation hat zwar ebenso wie die deutsche AG drei Organe: den Executive Officer, das Shareholder Meeting und das Board of Directors. Während jedoch für die Gründung einer AG in Deutschland neben dem Vorstand und der Hauptversammlung auch ein Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern nötig ist, sind Sie bei einer Corporation als Einzelunternehmer der einzige Executive Officer und das einzige Mitglied des Board of Directors. Gleichzeitig geben Sie keine Aktien an aussenstehende Personen ab, sodass auch das Shareholder Meeting nur aus Ihnen selbst besteht. Das heißt: Sie können gleichzeitig als Präsident, Aufsichtsrat und Aktionär Ihrer Corporation fungieren. Bei einer deutschen AG hingegen ist eine solche “One-Man-Show” nicht möglich.
Steuerliche Belastung
Bei einer AG fallen verschiedene Arten von Steuern an, bevor der Gewinn wirklich auf das Konto der Geschäftsführung bzw. der Aktionärinnen und Aktionäre überwiesen wird. Dazu zählen unter anderem die Körperschaftsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer.
Bei einer Corporation hingegen kann die Besteuerung je nach Firmensitz sehr günstig ausfallen. Eine Gewerbesteuer gibt es nicht. Außerdem gibt es Bundesstaaten, die keine Körperschaftsteuer erheben. In diesen Bundesstaaten zahlt Ihre Corporation also nur die Körperschaftsteuer auf Bundesebene; diese beträgt 21%. Die Ausschüttung des Gewinns wird geregelt über einen Geschäftsführerlohn oder über eine Gewinnausschüttung, die noch einmal versteuert werden muss.
Profitieren Sie mit Ihrer US Corporation
Trotz einiger Gemeinsamkeiten weisen die deutsche AG und die US Corporation klare Unterschiede auf. Die Fakten sprechen für sich: Mit dem Kauf oder der Gründung einer US Corporation erschließt sich Ihnen der amerikanische Kapitalmarkt, Sie sparen Steuern und Sie sind als Unternehmer flexibler.
Möchten Sie mehr über die verschiedenen Rechtsformen erfahren oder wünschen Sie eine Beratung zum Kauf Ihres Unternehmens? Kontaktieren Sie uns! Wir von US Corporation & Trust Services unterstützen Sie beim Kauf einer Corporation und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Geschäftserfolg in den USA.
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