Viele USA-Einwanderer bringen einen Traum mit ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten: den Traum der eigenen Firma, die sich ohne viel Startkapital und ohne immense Steuerlasten in einem gründerfreundlichen Markt erfolgreich aufbauen lässt. Grundsätzlich ist die Gründung eines Unternehmens in den USA ein einfaches Vorhaben. Sie müssen dafür weder in den USA leben noch eine Aufenthaltsbewilligung vorweisen können. Umgekehrt kann Ihnen der Besitz einer US Corporation aber dabei helfen, Ihren Wohnsitz dauerhaft in die USA zu verlegen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie dank Ihrer US Corporation leichter eine Green Card erhalten und wie die verschiedenen Möglichkeiten zur Einwanderung genau aussehen.

In die USA einwandern

Kurze Reisen und Besuche in den USA sind für deutsche Staatsbürger heute ohne Visum möglich. Zieht es Sie geschäftlich ins Land, beantragen Sie ein Arbeitsvisum. Falls Sie aber für längere Zeit oder gar unbefristet einwandern möchten, dann benötigen Sie eine permanente Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA – eine United States Permanent Resident Card oder kurz: Green Card. Als Green Card Inhaber dürfen Sie sich dauerhaft im Land niederlassen und arbeiten.

Um eine Green Card zu bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie “gewinnen” die Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des sogenannten Diversity Immigrant Visa Program, das gern auch als Greencard Lotterie bezeichnet wird, oder Sie beantragen eines der begehrten Visa direkt.

Green-Card-Lotterie

Jedes Jahr werden im Diversity Immigrant Visa Program (DV-Programm) bis zu 50.000 Niederlassungsbewilligungen erteilt. Wenn Sie an dieser Lotterie teilnehmen möchten, müssen Sie als erstes den Nachweis erbringen, dass Sie überhaupt zur Einreise in die USA berechtigt sind. Außerdem müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen, um sich für die Teilnahme am Greencard Programm zu qualifizieren. So müssen Sie belegen, dass Sie gesund und ausreichend gebildet sind, sich selbst und Ihre Familie versorgen können und keine kriminelle Vergangenheit haben. Diese Belege werden auch bei einer normalen Bewerbung um Greencards gefordert. Beim DV-Programm gilt: Erfüllen Sie eines dieser Kriterien nicht, dürfen Sie trotz Lotteriegewinn nicht einreisen.

Die Gewinner der Lotterie werden jeweils im Mai gezogen und zu einem Gespräch in der amerikanischen Botschaft eingeladen. Verläuft auch das Gespräch erfolgreich, erhalten Sie Ihr Einreisevisum, mit dem sie innerhalb von sechs Monaten erstmalig in die USA einreisen müssen, um schließlich ihre Green Card zu erhalten. Für deutsche Staatsbürger liegen die Gewinnchancen bei etwa 1:20.

Green Card dank Arbeit oder Familie

Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht dem puren Zufall überlassen möchten, können Sie direkt eine Green Card beantragen. Am einfachsten ist das, wenn Sie nahe Familienangehörige in den USA haben. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Employment-based Immigration, also die Einwanderung aufgrund professioneller Qualifikationen oder Investitionen. Personen, die sich auf diesem Weg um eine Green Card bewerben, werden in fünf Employment-based-Kategorien (EB) eingeteilt:

  • EB-1: Zu dieser Kategorie zählen Personen von nationalem Interesse für die USA, beispielsweise Wissenschaftler, Professoren, Künstler, Sportler oder Manager von multinationalen Firmen.
  • EB-2: In dieser Kategorie finden sich Personen mit einem höheren akademischen Grad oder mit besonderen Fähigkeiten in ihrer Branche oder Nische.
  • EB-3: Zu dieser Kategorie gehören alle sonstigen Berufsleute wie Fachkräfte und Angestellte, die die Frage nach einem Arbeitsangebot in den USA nachweislich mit ja beantworten können.
  • EB-4: Diese Gruppe umfasst Personen, die entweder im Ausland für die US-Regierung tätig waren, sowie Angehörige von Kirchen und Glaubensgemeinschaften, die einen Arbeitsplatz in den USA vorweisen können.
  • EB-5: Diese Kategorie ist für Sie als Firmengründer besonders interessant, denn sie betrifft ausländische Investoren.

Green Card für Gründer und Investoren

Die Kategorie EB-5 bezeichnet das Immigration Investor Program und richtet sich in erster Linie an wohlhabende Investoren: Sind Sie in der Lage, eine Million USD in ein für den US-Markt relevantes Start-up zu investieren, steht Ihrer Einwanderung so gut wie nichts im Weg. Dabei gilt: je höher die Investitionssumme, desto größer die Chance auf die Green Card. Die Mindesthöhe für eine Investition beträgt 500.000 USD und gilt für Firmengründungen in ländlichen Gebieten oder Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit. Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass in dem Unternehmen zehn Vollzeitarbeitsplätze für US-Bürger geschaffen werden.

Doch auch Gründer und Investoren ohne das genannte Eigenkapital haben die Chance auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Sie können eine der folgenden Visa-Arten beantragen:

  • E-1 Handelsvisum
  • E-2 Investorenvisum
  • L-1 Visum für internen Mitarbeitertransfer

E-1 Handelsvisum

Um ein Handelsvisum beantragen zu können, müssen Sie bereits Handel mit den USA betreiben und Bürger eines Landes sein, das mit den USA ein Handelsabkommen vereinbart hat. Eine Möglichkeit bietet Ihnen hier die Gründung einer US Corporation, mit der Sie diese Voraussetzung erfüllen können. Das Visum wird in einem ersten Schritt für eine Dauer von zwei bis fünf Jahren vergeben, kann aber unbegrenzt verlängert werden, solange Ihre amerikanische Firma als Sponsor fungiert.

E-2 Investorenvisum

Das Investorenvisum ist ebenfalls ein zeitlich befristetes Arbeitsvisum. Es kann von Personen beantragt werden, die in den USA ein Unternehmen gründen oder leiten möchten. Das heißt: Auch für dieses Visum hilft Ihnen die Gründung einer US Corporation. Die dafür nötige Investition ist deutlich niedriger als bei einem EB-5-Visum: Erfahrungsgemäß sollte sie bei mindestens 100.000 USD liegen.

Für den Antrag müssen Sie anhand von Konto- und Unternehmensauszügen nachweisen, dass Sie eine entsprechende Investition getätigt haben und das US Unternehmen tatsächlich existiert. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Unternehmen Gewinn erzielen möchten und dass Sie aus einem Land kommen, das mit den USA ein Investitionsabkommen geschlossen hat. Dazu zählt auch Deutschland. Die Investition selbst erfolgt nach der Gründung der US Corporation mittels eines Ankaufs oder einer Erweiterung.

L-1 Intracompany Transferee Visa

Das Visum L-1 ist eine Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung, mit der firmeninterne Mitarbeiter aus dem Ausland in eine Niederlassung in den USA entsendet werden können. Das Visum wird für maximal drei Jahre ausgestellt. Wichtig ist, dass beide Unternehmen, also das im Ausland und das in den USA, zu derselben Gruppe oder derselben Person gehören. Wurde das US-Unternehmen neu gegründet, dann ist die Gültigkeitsdauer des L-1-Visums vorerst auf ein Jahr beschränkt.

US Corporation bringt Vorteile

Es gibt bei einem Antrag auf eine Green Card keine Garantie, dass Sie die begehrte Karte und damit die unbefristete Aufenthaltserlaubnis in den USA auch tatsächlich erhalten. Doch die Gründung einer US Corporation kann Ihnen für ein Einwanderungsvisum und für höhere Greencard Lotterie Chancen in jedem Fall sehr nützlich sein. Als Gründer oder Investor haben Sie je nach Ausgangslage und Investitionsvolumen verschiedene Visa-Optionen zur Auswahl. Wie sich Greencard bekommen und Unternehmen gründen miteinander vereinen lassen, darüber beraten wir Sie gern.

Möchten Sie sich genauer über Ihre ganz persönlichen Möglichkeiten informieren, haben Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt als Unternehmer in den USA oder sind Sie interessiert, eine US Corporation zu gründen? Kontaktieren Sie uns! Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur United States Permanent Resident Card. Auch in Steuerfragen zur USA und fragen nach dem richtigen US-Bundesstaat für Ihren Unternehmenssitz stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

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